Greenland-Ranch 
Reitschule - Pensionsstall - Ausbildungszentrum

AGB

1. Abschluß des Vertrags (Seminar/ Kurs/ Ritt/ Work-Shop/ Ferienbetreuung/ Camp / Reitunterricht usw)
1.1 Mit Buchung eines Angebots bietet der Kunde der Greenland-Ranch den Abschluß des Vertrages verbindlich an.
Grundlage des Angebotes sind die Angebote und Ausschreibungen auf unserer Homepage www.greenland-ranch.de soweit nicht anders vereinbart.
1.2 Mit dem Eingang der Buchung ist der Kunde verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben über die angefragten Daten, die für die Durchführung eines Angebots maßgeblichen Umstände, zu machen. Insbesondere die Angaben zur Reiterlichen Qualifikation,Gewicht, Gesundheitszustand des Pferdes und Vorkenntnissen. Falsche oder unvollständige Angaben können zur Kündigung des Vertrages durch die Greenland-Ranch führen.
1.3 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitteilnehmern, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.4 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von der Greenland-Ranch vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das die Greenland-Ranch für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist der Greenland-Ranch die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.
1.5 Der Vertrag wird für den Veranstalter verbindlich, wenn dieser dem Kunden die Buchung und den Preis des Angebots schriftlich bestätigt.
1.6 Die Buchung sollte zur Vermeidung von Mißverständnissen auf dem Buchungsformular der Greenland-Ranch erfolgen, um Mißverständnisse auszuschließen.
1.7 Bei Angeboten auf der Greenland-Ranch von Fremdtrainern/ Ausbildern, übernimmt die Greenland-Ranch keinerlei Haftung für Vorkommnisse die mit diesem im Zusammenhang stehen oder durch ihn verursacht wurden.
1.8. Der Kunde verpflichtet sich, bei Teilnahme mit dem eigenen Pferd, selbst für Versicherung, Impfstatus, Wurmkur, Tierseuchenkasse, Mitführen des Equidenpasses (muss auf Wunsch vorgelegt werden) sowie sonstigen Notwendigkeiten die im Zusammenhang mit dem Pferd stehen, Sorge zu tragen.


2. Bezahlung
2.1 Soweit nicht anders vereinbart, ist die vollständige Bezahlung vor Beginn des gebuchten Angebots zur Zahlung fällig.
2.2 Leistet der Kunde die Zahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen, so ist die Greenland-Ranch dazu berechtigt, ihn vom Angebot auszuschließen.

3. Leistungsänderung
3.1 Die Greenland-Ranch ist verpflichtet, dem Kunden bei wesentlichen Leistungsänderungen zu informieren.
3.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
3.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer Leistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich zurückzutreten.


4. Rücktritt durch den Kunden vor Beginn/Stornokosten
4.1 Unser Kunde kann jederzeit vor Angebotsbeginn vom Angebot zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber der Greenland-Ranch schriftlich mitzuteilen.
4.2 Tritt der Kunde vor Beginn zurück oder tritt er das Angebot nicht an, so gelten die jeweiligen Stornobedingungen. Für alle Kurse, Work-Shops und Ferienangebote gilt soweit nicht anders vereinbart, bei Absage bis 4 Wochen vor Beginn, fallen keine Kosten an. Bei Absage zwischen 2 und 4 Wochen 50 % der Gesamtkosten, bei Absage von weniger wie 14 Tagen fallen die Gesamten Kosten an. Sollten diese nicht eingehen, behält sich die Greenland-Ranch vor, den Vorgang an ein Inkassounternehmen abzugeben. Die Greenland-Ranch kann jederzeit vom Angebot zurücktreten. Gezahlte Beträge werden zurück erstattet. Mögliche Kosten die darüber hinaus entstanden sind, werden nicht erstattet.
4.3. Unbeachtet von Punkt 4.2 hat die Greenland-Ranch bis 14 Tage vor der Veranstaltung die Möglichkeit, diese wegen zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen.
4.4. Für alle Angebote des Unterrichts (Therapiestunden, Einzelstunden, Ponyspielstunde, Ponyzeit, Eltern-Kind Zeit, Gruppenangebote und ähnliche Angebote) gilt eine Stornofrist von 48h. Sagt der Kunde mindestens 48h vorher das gebuchte Angebot ab, so kann diese Stunde nachgeholt werden, sie wird nicht erstattet. Der Zeitraum in dem die Stunde nachgeholt werden kann, ergibt sich aus der Gültigkeitsdauer für das entsprechende Angebot. Feste Vertragskunden erhalten diese Information mit Abschluss des Vertrags. Für individuell gebuchte Stunden gilt eine Gültigkeit von maximal 4 Wochen. Sagt ein Kunde weniger als 48h vorher ab, so verfällt die Stunde (bei Vorauszahlung) bzw. wird komplett in Rechnung gestellt.


5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde während der Veranstaltung einzelne ihm ordnungsgemäß angebotene Leistungen nicht in Anspruch, die Ihm zugestanden hätten, (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise, tageweise wegen schlechtem Wetter oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf eine Erstattung des Preises.


6. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
6.1 Die Greenland-Ranch kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung während des Angebots den Betrieb stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
6.2 Die Kündigung ist insbesondere dann zulässig, wenn sich erweist, daß der Kunde falsche Angaben zu seinen persönlichen Verhältnissen, insbesondere seinem Gewicht, seiner reiterlichen Ausbildung und seinen reiterlichen Fähigkeiten gemacht hat und hierdurch ursächlich er selbst, die Teilnehmer oder die Durchführung der Reise erschwert oder gefährdet werden. Auch wenn der Kunde gegen fachlich anerkannte Regeln der Reiterei im Bereich der Ausrüstung, von Sicherheitsmaßnahmen oder dem Führens des Pferdes schuldhaft verstößt.
6.3 Im Falle einer solchen Kündigung behält die Greenland-Ranch den Anspruch auf den kompletten Preis.


7. Versicherungen/Beschränkung der Haftung
7.1 Es besteht keine Gepäckversicherung von Seiten der Greenland-Ranch für Kunden. (z. B. für Verlust, etc.) Hier hat der Kunde eigene Sorgfaltspflicht.
7.2 Die Greenland-Ranch haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen die durch Fremdleistungen entstanden sind, z.B. bei der Anreise im Zug oder mit dem eigenen PKW, oder andere vor Ort in Anspruch genommene Veranstaltungen, die nicht teil der Buchung sind.
7.3 Die Greenland-Ranch haftet nur für Schäden, die Sie oder Ihre Angehörigen selbst grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht oder herbei geführt hat.


8. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung
8.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung des Angebots hat der Kunde innerhalb von vier Wochen nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung des Angebots geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber unter der nachstehend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist.
8.2 Ansprüche des Kunden nach verjähren in einem Jahr. Die Verjährung
beginnt mit dem Tag an dem die Veranstaltung dem Vertrage nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und der Greenland-Ranch Verhandlungen über den Anspruch oder die in im Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder die Greenland-Ranch die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.


9. Informationen bezüglich Angeboten
9.1 Wir behalten uns das Recht vor, unsere Gäste über Angebote und Neuerungen zu informieren.
9.2 Aus Datenschutzgründen erklären wir hiermit, dass die persönlichen Adressdaten nur zu firmeninternen Zwecken verwendet werden und nicht an Dritte weitergegeben werden.


10. Foto und Videoaufzeichnungen
Die Greenland-Ranch hat das Recht alle Bilder/ Videos die in Zusammenhang mit der Veranstaltung entstanden sind, zu verwenden. Der Kunde hat aber jederzeit das Recht diesem zu widersprechen.

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